AGB
Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen
der Oberen Metzgerei Franz Winterhalter GmbH
1. Geltung der AGB Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Zustandekommen des Vertrages Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir
behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn
nach Auftragseingang Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen, Rohstoff- oder Materialpreissteigerungen eintreten.
Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3. Lieferung Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in
Verzug, so haften wir im Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht auf
Schadenersatz, ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
4. Leihgebinde Sämtliche Leihartikel (Platten, Schüsseln,
Warmhalteboxen) sind, soweit nicht anders vereinbart, in gereinigtem
Zustand binnen 3 Tagen zurückzubringen. Die Leihgebinde (Grosshandel)
bzw. nach vorheriger Vereinbarung Leihgebinde Partyservice sind von
Ihnen bis zur Abholung durch unseren LKW sorgfältig aufzubewahren und
ggf. zu reinigen. Gebinde die durch unsachgemäßes Aufbewahren
unbrauchbar geworden sind oder die bei Ihnen abhanden kommen, werden
Ihnen zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Gefahrenübergang Die Gefahr der Versendung geht in allen Fällen auf
den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder
Lagerräume des Verkäufers verlassen hat; dies gilt auch bei Lieferung
frei Haus. Bei Beschädigung während des Transports übernehmen wir die
Haftung nur bei Einreichung einer Tatbestandsaufnahme gegenüber Bahn-
oder Postverwaltung oder Spedition durch den Kunden.
6. Reklamationen Der Besteller hat die von uns gelieferten Waren
unverzüglich nach Ankunft bezüglich Beschaffenheit und Menge zu
untersuchen und wenn sich ein Fehler zeigt, uns unverzüglich, jedoch
spätestens 24 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Verfügungsgewalt
über die Ware erhalten hat, Anzeige über Art und Umfang des Mangels zu
machen (Mängelrüge). Hat der Besteller unmittelbare Lieferung an einen
Dritten veranlasst, so hat der Besteller dafür einzustehen, dass die
Pflicht zu unverzüglicher Untersuchung und Rüge durch den Dritten
erfüllt wird: der Dritte ist insoweit Erfüllungsgehilfe des Bestellers.
Wir behalten uns vor, Ihre Kühlmöglichkeiten auf die Brauchbarkeit zur
Lagerung von Fleisch- und Wurstwaren zu untersuchen (+2° – +4° C).
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir
zur Ersatzlieferung berechtigt.
7. Bezahlung des Kaufpreises Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Scheckzahlungen unter üblichem Vorbehalt. Berechnungen von Verzugszinsen behalten wir uns nach Ablauf des gewährten Zieles in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz vor, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Wird ein Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig. Auch das Bekanntwerden ungünstiger Finanzlage (Scheck- oder Wechselproteste) des Bestellers berechtigt uns, sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
9. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle, sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft, ist der Sitz der Firma des Verkäufers.